KNN - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Förderprogramm 296 und 596)

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment sollte ursprünglich bereits Anfang 2024 starten. Nun hat das Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angekündigt, dass es zum 01. Oktober 2024 losgeht. Insgesamt sollen für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 2 Milliarden € zur Verfügung stehen. Es ist eine Förderung in Form von einem zinsvergünstigten Kredit. Es werden sowohl Wohngebäude (296) als auch Nichtwohngebäude (596) gefördert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur KNN - Förderung

Wer kann diese Förderung beantragen?

Wann startet die Förderung?

Was muss ich nach der Beantragung beachten?

Privatpersonen und Unternehmen, die Wohngebäude oder Nichtwohngebäude bauen oder kaufen (Erstkauf, innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme).

Die Förderung kann offiziell ab dem 01. Oktober 2024 beantragt werden.

Sie müssen eine Lebenszykluskostenanalyse durchführen lassen. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen dabei.

Welche Anforderungen muss das Gebäude erfüllen?

Wie hoch ist die Förderung?

Was muss ich vor der Beantragung beachten?

  • Effizienzhaus 55
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) 
  • Anforderungen an die Lebenszykluskosten (bestimmter gebäudespezifischer Grenzwert)
  • Wohngebäude: Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit der Wohnfläche

Wohngebäude (296):

  • 100% der förderfähigen Kosten
  • Maximal 100 000 € pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude (596):

  • 100% der förderfähigen Kosten
  • Bis zu 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • maximal 5 Mio. € pro Vorhaben

Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Es dürfen vor Antragstellung keine Lieferungsverträge oder Leistungsvertrags abgeschlossen worden sein. Lediglich Planungsleistungen und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erfolgen.

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer -Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste ist erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.