BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG – Förderung besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. BEG-WG für Wohngebäude
  2. BEG-NWG für Nichtwohngebäude
  3. BEG-EM für die Sanierung von Einzelmaßnahmen

Unter Anderem werden der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, der Einsatz optimierter Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen und Fensteraustausch) gefördert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur BEG - Förderung

Wer kann diese Förderung beantragen?

Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.

Was muss vor Antragstellung beachtet werden?

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Was muss nach Antragstellung beachtet werden?

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.