BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG – Förderung besteht aus drei Teilprogrammen:
- BEG-WG für Wohngebäude
- BEG-NWG für Nichtwohngebäude
- BEG-EM für die Sanierung von Einzelmaßnahmen
Unter Anderem werden der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, der Einsatz optimierter Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen und Fensteraustausch) gefördert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur BEG - Förderung
Wer kann diese Förderung beantragen?
Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.
Was muss vor Antragstellung beachtet werden?
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Was muss nach Antragstellung beachtet werden?
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Sie können als Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen eine Förderung erhalten, wenn Sie förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ausführen.